Allgemeine Geschäftsbedingungen Lilis kleines Hotel

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen, sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume sowie Verkaufs- oder ähnlicher – insbesondere gewerblicher – Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung unseres Hauses. 

Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Bestätigung) der befugten Personen des Hotels zustande.

Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet diese(r) zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

Das Mitnehmen von Speisen und Getränken zu Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung des Hotels. In diesen Fällen wird Kork- oder Tellergeld zur Deckung der Gemeinkosten berechnet. Korkgeld für 0,75l Flaschen, Tellergeld pro Teller. Der Veranstalter trägt die volle Haftung für mitgebrachte Speisen und Getränke. Eventuelle Regressansprüche durch Dritte kann es somit nicht geben.

Haftung

Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

Der Veranstalter haftet für alle Verluste und Schäden, auch Folgeschäden, an Personen, Gebäuden oder Einrichtungen bzw. Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer, bzw. – besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihm selbst verursacht werden. 

Zahlungsbedingungen

Der Kunde ist verpflichtet, für in Anspruch genommene oder bestellte Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. 

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein, soweit nicht eine anderslautende Vereinbarung getroffen worden ist. Überschreitet der Zeitraum zwischen Buchung und Vertragserfüllung drei Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hotel den Preis angemessen anheben.

Rechnungen des Hotels sind binnen 8 Tagen ab Zugang der Rechnung, spätestens jedoch 30 Tage nach Abreise ohne Abzug zu zahlen; das Hotel ist jedoch berechtigt, bei Abreise die vollständige Zahlung zu verlangen und von seinem Vermieterpfandrecht Gebrauch zu machen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, den derzeit aktuellen Zinssatz als Verzugszinsen zu berechnen. 

Die Rechnungen sind in Bar, Kreditkarte oder mit EC-Karte zu bezahlen, in Ausnahmefällen senden wir Ihnen die Rechnung zu.

Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Sofern die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine im Vertrag nicht abweichend schriftlich vereinbart sind, sind folgende Vorauszahlungen vereinbart:

Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten Nachfrist (14 Tage) nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. (Der Kunde / Besteller muss darüber nicht informiert werden, da das Versäumnis zu seinen Lasten geht.)

In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsabschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen. 

Stornierungsbedingungen

Bei Rücktritt Ihrerseits sind wir berechtigt, folgende Beträge in Rechnung zu stellen, sofern uns eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist:

−   bis zu 14 Kalendertage vor der Anreise können Sie kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.

−   darüberhinausgehende Stornierungen, die schriftlich erfolgen müssen, werden Ihnen mit 100% des vereinbarten Zimmerpreises in Rechnung gestellt.

Als Stornierung im Sinne der vorstehenden Regelung gilt auch eine Veränderung des Vertragsumfangs durch verspätete Ankunft oder vorzeitige Abreise.

Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls: 

−   Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; 

−   Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; 

−   das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels      

zuzurechnen ist; 

−   ein Verstoß gegen Absatz 2 (Unter- oder Weitervermietung) vorliegt. 

Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

Sonstige Regelungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Münster, Stand September 2021